Mitteilung

14. Oktober 2009


HRE – Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre nach erfolgtem Squeeze-Out

Nachdem das Amtsgericht München am 13. Oktober 2009 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) in das Handelsregister eingetragen hat, ist der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) nunmehr zu 100 % Eigentümer der HRE. Die Hauptversammlung der HRE hatte am Montag, 5. Oktober 2009, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen.

Mit dem Übergang der Aktien entsteht der Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung gegen den SoFFin. Diese wurde vom SoFFin nach erfolgter Bewertung der HRE durch einen externen Gutachter auf 1,30 Euro pro Stückaktie festgelegt. Ein gerichtlich bestellter Prüfer hat diesen Betrag als angemessen bestätigt. Die nun durchzuführende Abwicklung erfolgt über Clearstream International S.A. in Zusammenarbeit mit den depotführenden Banken. Für die Minderheitsaktionäre ergibt sich kein Handlungsbedarf. Die Aktien werden in den kommenden Tagen aus ihren Depots ausgebucht, zeitgleich wird im Gegenzug die Summe der Barabfindung auf ihr Konto übertragen. Wir gehen davon aus, dass dieser technische Prozess binnen einer Woche abgeschlossen ist.

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