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Risikoübernahme
Der SoFFin kann von Banken
Risikopositionen (z.B.
Forderungen und Wertpapiere) übernehmen oder auf andere Weise absichern, die von ihnen vor dem 13.
Oktober 2008 erworben wurden. Im Gegenzug kann der SoFFin den Banken z.B. sichere Schuldtitel des
Bundes übertragen. Die Banken können diese Schuldtitel dann zum Beispiel als Sicherheiten bei
Interbankengeschäften oder bei Krediten der Europäischen Zentralbank verwenden. Die
Risikopositionen kann der SoFFin maximal für 36 Monate halten.
Für Risikoübernahmen verlangt der SoFFin eine Verzinsung, die dem übernommenen Risiko
angemessen ist, mindestens aber die Refinanzierungskosten des SoFFin deckt. Die Obergrenze für die
Risikoübernahme pro Unternehmen (inkl. verbundene Unternehmen) liegt – vorbehaltlich einer
Entscheidung des Lenkungsausschusses – bei 5 Milliarden Euro.
Risikoübernahmen kann der SoFFin bis zum 31. Dezember 2010 gewähren.