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Risikoübernahme

Der SoFFin kann von Banken Risikopositionen (z.B. Forderungen und Wertpapiere) übernehmen oder auf andere Weise absichern, die von ihnen vor dem 13. Oktober 2008 erworben wurden. Im Gegenzug kann der SoFFin den Banken z.B. sichere Schuldtitel des Bundes übertragen. Die Banken können diese Schuldtitel dann zum Beispiel als Sicherheiten bei Interbankengeschäften oder bei Krediten der Europäischen Zentralbank verwenden. Die Risikopositionen kann der SoFFin maximal für 36 Monate halten.

Für Risikoübernahmen verlangt der SoFFin eine Verzinsung, die dem übernommenen Risiko angemessen ist, mindestens aber die Refinanzierungskosten des SoFFin deckt. Die Obergrenze für die Risikoübernahme pro Unternehmen (inkl. verbundene Unternehmen) liegt – vorbehaltlich einer Entscheidung des Lenkungsausschusses – bei 5 Milliarden Euro.

Risikoübernahmen kann der SoFFin bis zum 31. Dezember 2010 gewähren.