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Finanzierung
Finanzierung des SoFFin
Der SoFFin kann Garantien bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Milliarden Euro gewähren. Für den
Fall der Inanspruchnahme aus Garantien ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite
aufzunehmen. Von Beginn an wurde erwartet, dass der durch Ausfälle entstehende Kreditbedarf
auch bei negativer Prognose 20 Milliarden Euro nicht übersteigt. Bisher sind bei den gewährten
Garantien keine Ausfälle zu verzeichnen und damit keine Kosten entstanden.
Zur Finanzierung von Kapitalmaßnahmen und Risikoübernahmen kann das Bundesfinanzministerium
Kredite bis zur Höhe von 70 Milliarden Euro aufnehmen. Mit Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages kann dieser Rahmen um bis zu 10 Milliarden Euro ausgeweitet werden.
Wenn der Bund für die Zwecke des SoFFin Kredite aufnimmt, steigen Nettokreditaufnahme sowie
Schuldenstand des Bundes. Auch wenn wir durch das Erheben von Gebühren für unsere Leistungen
Einnahmen haben, ist der Einsatz von Geldern in der Krise auch mit Risiken verbunden. Daher können
wir nicht ausschließen, dass am Ende ein Negativsaldo bleibt. Retten kostet Geld - ebenso wie
Feuerlöschen Wasser verbraucht. Wir halten das staatliche Eingreifen zur Abwendung eines noch
größeren Schadens für die Wirtschaft für alternativlos. Doch arbeiten wir in dem Bewusstsein, dass
die Opportunitätskosten für die Allgemeinheit hoch sind, da diese Gelder für andere öffentliche
Zwecke nicht zur Verfügung stehen.
Die im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen entstehenden Verfahrenskosten und Auslagen
sind von den begünstigten Finanzunternehmen zu übernehmen. Die darüber hinaus gehenden Kosten für
die Verwaltung des SoFFin trägt der Bund.
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