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Hintergrund

Daten und Fakten zu SoFFin und FMSA

SoFFin:

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ist ein Sondervermögen des Bundes im Sinne von Artikel 110 Abs. 1 und Artikel 115 Abs. 2 des Grundgesetzes und dient der Stabilisierung des Finanzmarktes. Er wurde am 17. Oktober 2008 errichtet.

FMSA:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) nimmt die ihr auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) übertragenen Aufgaben im Namen des Fonds wahr. Daneben ist sie zur Errichtung bundesrechtlicher Abwicklungsanstalten ermächtigt und mit ihrer Überwachung beauftragt. Die FMSA wurde am 17. Oktober 2008 zunächst als eine rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Deutschen Bundesbank (aber organisatorisch von der Deutschen Bundesbank getrennt) errichtet. Mit Wirkung zum 23. Juli 2009 wurde sie eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Die FMSA hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Die FMSA wird von einem Leitungsausschuss geleitet, der aus drei Mitgliedern besteht, die vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank ernannt werden.
 

Mitglieder des Leitungsausschusses:

  • Dr. Hannes Rehm (Sprecher)
  • Dr. Christopher Pleister
  • Gerhard Stratthaus

Mitglieder des Lenkungsausschusses:

Jörg Asmussen
(Bundesfinanzministerium, Vorsitzender)

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
(Vertreter der Bundesländer)

Dr. Birgit Grundmann
(Bundesministeriums der Justiz)

Dr. Bernhard Heitzer
(Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie)

Dr. Jens Weidmann
(Bundeskanzleramt)

Mitglieder des Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds:

Florian Toncar (FDP, Vorsitzender)
Bartholomäus Kalb (CSU, stellv. Vorsitzender)
Alexander Bonde (Die Grünen)
Ralph Brinkhaus (CDU)
Roland Claus (Die Linke)
Leo Dautzenberg (CDU)
Georg Schirmbeck (CDU)
Carsten Schneider (SPD)
Dr. Carsten Sieling (SPD)

Chronik des SoFFin

17. Oktober 2008

Finanzmarktstabilisierungsgesetz:
 

  • Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG)
  • Errichtung des SoFFin und der FMSA als unselbständige Anstalt bei der Deutschen Bundesbank
7. April 2009

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG):
 

  • Ausdehnung der maximal möglichen Laufzeit für SoFFin-garantierte Wertpapieremissionen von 36 auf 60 Monate
  • Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG): Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht
  • Rettungsübernahmegesetz (RettungsG): Sonderweg zur vollständigen Übernahme angeschlagener Finanzinstitute durch den Staat (kam nicht zur Anwendung)
4. Mai 2009

SoFFin hält nach Ablauf der Annahmefrist 47,31 Prozent an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)

2. Juni 2009

SoFFin hält nach Kapitalerhöhung 90 Prozent an der HRE

22. Juli 2009

Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz:
 

  • Garantien an Zweckgesellschaften und bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (sog. „Bad Banks“) als neue Instrumente
  • Verlängerung der Antragsfristen für SoFFin-Maßnahmen auf 31.12.2010
  • Finanzmarktstabilisierungsanstalt wird rechtlich selbständige Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
13. Oktober 2009

Vollständige Übernahme der HRE durch den SoFFin

11. Dezember 2009

FMSA errichtet die "Erste Abwicklungsanstalt" auf Antrag der WestLB

Pressekontakt

Kirsten Bradtmöller

Leiterin Stab und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 2388 3009
Fax: 069 9566 509090
kirsten.bradtmoeller
@soffin.de

Pressestelle

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